Übertritt

Wenn Sie einer anderen Kirche oder Gemeinschaft angehören, aber lieber evangelisch sein wollen, dann erklären Sie Ihren Austritt beim Einwohnermeldeamt. Vom Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Bescheinigung. Gründe für den Austritt müssen Sie nicht angeben. Für den Eintritt in die evangelische Kirche nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Was kostet mich das?

Der Eintritt in die evangelische Kirche kostet nichts. Für den Austritt aus Ihrer bisherigen Kirche oder Religionsgemeinschaft fällt eine Gebühr beim Standesamt an. Wer Kirchenmitglied ist, unterstützt durch die Kirchensteuer solidarisch die Aufgaben unserer Kirche. Die Kirchensteuer beträgt 8% Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer (nicht des Einkommens!). Nähere Informationen zu Kirchensteuer, Kirchengeld und Spenden finden Sie hier.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Patin oder Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Hier sind Sie Teil einer großen Gemeinschaft, die gemeinsam Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut.

Durch Ihre Solidarität unterstützen Sie viele gemeinnützige und soziale Projekte, die das Leben vieler Menschen verbessern. Sie tragen dazu bei, dass Kirche ein lebendiger und heimatgebender Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein kann. Kirche ist ein Ort, an dem Sie Kontakte knüpfen und Freundschaften schließen können.

Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.